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Urteile zum Thema "e-commerce": Nachfolgend erhalten Sie eine Zusammenfassung der Urteile durch Leitsätze und Anmerkungen. Wenn Sie das Urteil im Volltext einsehen möchten, so klicken Sie bitte auf den hinter der jeweiligen Urteils-Überschrift befindlichen Link. AGBen im Internet; OLG Hamburg; Urteil vom 13.06.2002; ger. Az.: 3 U 168/00 Dieses Urteil wird all jenen helfen, die sich Gedanken darüber machen, wie man im Internet AGBen verwenden kann und wie man die Seiten aufzubauen hat, damit die AGBen wirksam einbezogen werden.
Anfechtung einer Internetauktion; OLG Oldenburg; Urteil v. 30.10.2003; ger. Az.: -8 U 136/03-
Bei der Übertragung dieses Urteils auf andere Sachverhalte sollte man sehr vorsichtig sein. Keinesfalls bedeutet dieses Urteil, dass man nun bei Internetauktionen zunächst mit einem niedrigen Mindesgebot locken kann und für den Fall, dass sich die Auktion nicht wie erwartet entwickelt, einfach anfechten kann. Das Gericht sah nur aufgrund der hier vorliegenden besonderen Umstände die Möglichkeit zur Anfechtung für den Verkäufer. Dies wohl auch deswegen, weil der Käufer selbst noch mit seinen e-mails und einer darin enthaltenen Nachbesserung seines Gebotes zum Ausdruck gab, dass er den Irrtum des Verkäufers erkannt hatte. Anonymes Auktionsangebot; LG Osnabrück; Beschl. vom 06.11.2002; - 12 O 2957/02 - Gerade hat sich in Geschäftskreisen die bestehende Verpflichtung zur Nennung von Namen, Anschrift etc. im Rahmen der nach § 6 TDG bestehenden Informationspflicht durchgesetzt, wird diese PFlicht schon wieder durch das LG Osnabrück eingeschränkt:
"e-mail als Beweis"; ArbG Frankfurt; Urteil vom 09.01.2002 - 7Ca 5380/01 -
Ohne sich weiter mit der Beweiskraft oder der Wirksamkeit von e-mails in der Tiefe auseinanderzusetzen, zieht das ArbG Frankfurt in wechselseitigen e-mails getätigte Äusserungen als Auslegungsmaßstab für einen Aufhebungsvertrag heran. In der Presse wurde dieses Urteil zuweilen als erstes gerichtliches Anerkenntnis der Beweiskraft einer e-mail gefeiert. Tatsache ist, dass die Echtheit sowie der Zugang der e-mails und damit die Beweiskraft in dem Verfahren offensichtlich unstrittig war. Wirklich neue Schlüsse sind aus dem Urteil daher nicht zu ziehen.
e-bay: unrichtige Kundenbewertung; AG Erlangen; Urteil vom 26. 05. 2004 - 1 C 457/04 -
Eigentlich erstaunlich, dass zu diesem Thema erst jetzt ein Urteil ergangen ist. Für Unternehmer stellt die Bewertung bei e-bay ein echtes Unternehmenskapital dar. Wer mehrere tausend positive Bewertungen hat, wird eher das Vertrauen möglicher Käufer finden, als derjenige, der überwiegend schlechte Bemerkungen aufweist. Doch was, wenn ein Käufer dem Verkäufer aus einer Laune heraus eine schlechte Benotung gibt? Kann der Verkäufer Richtigstellung verlangen, kann sich der Käufer auf seine Meinungsfreiheit berufen? Diese Fragen hat nun das AG Erlangen entschieden:
Ersatzlieferung Klausel AGB; BGH; Urteil vom 21.09.2005; ger. Az. VIII ZR 284/04
Es ist immer wieder erstaunlich, wieso Firmen im Internethandel meinen, man könne andere Klauseln verwenden als im übrigen Versandhandel. Tatsächlich gibt es rechtlich keinen Unterschied, ob man die Ware per e-mail, Post oder Telefon bestellt. Es mag daran liegen, dass man bei einem Angebot im Internet den Kundenkreis nur schwer eingrenzen kann. Grundsätzlich kann es passieren, dass die ganze Welt das beworbene Produkt bestellt. Gerade deswegen ist es wichtig, ordentliche AGBen über das Zustandekommen von Verträgen zu verwenden.
Ersatz von Mangelbeseitigungskosten; BGH; Urteil vom 23.02.2005 - VIII ZR 100/04 - Leider unterlaufen bei der Abwicklung von Verträgen und der Geltendmachung von Sachmängelansprüchen immer wieder formelle Fehler. Der BGH musste deswegen einen voreiligen Autokäufer leer ausgehen lassen:
"Kündigung eines e-shops"; AG Ulm; Urteil vom 29.10.1999; ger. Az.: 2 C 1038/99
Ein bereits älteres Urteil, das sich aber über das Wesen eines e-shop-Angebotes an Shop-Betreiber und die Kündigung eines solchen Angebotes ausläßt.
"Online Auktionen" BGH; Urteil vom 07.11.2001; ger. Az.: VIII ZR 13/01
Diese Entscheidung wurde in den Medien heftig diskutiert und geht auf ein Urteil des LG Münster zurück. Das OLG Hamm hat dieses Urteil am 14.12.2000 bereits aufgehoben und ist vom BGH am 07.11.2001 bestätigt worden. Damit ist rechtskräftig entschieden, dass durch Internetauktionen sehr wohl Verträge zustandekommen können.
"Online-Auktion III" LG Wiesbaden; Urteil vom 13. 01. 2000; ger. Az.: 13 0 132/99
Mit diesem Urteil wird nochmals auf die grundsätzliche genehmigungspflicht von Online-Auktionen hingewiesen. Eine Werbung im Internet für eine Online-Auktion ist aber nicht irreführend, weil der angesprochene Verkehr die Besonderheiten einer Online-Auktion wie Zeitlimit kennt.
"Online-Auktion IV"; AG Bielefeld vom 05.06.2001, Az.: 5 C 1126/00
Dies erscheint uns ein geradezu lehrbuchmäßger Fall zur ungerechtfertigten Bereicherung zu sein. Dazu hat sich der Sachverhalt bei einer Online-Auktion ereignet. Klar, dass wir ihn dann hier aufnehmen.
"Online-Auktion V"; LG Berlin; Urteil vom 09.11.2001; ger. Az.: 103 O 149/01 Dieses Urteil wurde als Gefahr für den privaten ebay-Verkäufer gesehen. Das Gericht hatte entschieden, dass wenn bei Internetauktionen eine gefälschte Markenware vertrieben wird, so könne der Anbieter der Ware auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn dieser im geschäftlichen Verkehr i.S.v. § 14 MarkenG handele. Dies gelte auch bei Privatauktionen, wenn nach den Umständen des Einzelfalles ein Handeln "im geschäftlichen Verkehr" anzunehmen ist. 39 Transaktionen von Markenhemden in 5 Monaten mit erheblicher Gewinnspanne seien als Handeln im geschäftlichen Verkehr anzusehen.
Beweislast für Identität des Käufers; OLG Köln; Urteil vom 6.9.2002; ger. Az.: -19 U 16/02-
Dieses Urteil des OLG Köln bestätigt das erstinstanzliche Urteil des LG Bonn (ger. Az.: -2 O 450/00-). Danach muss bei Vertragsabschlüssen im Internet der Anbieter von Waren beweisen, dass er mit der Person des vermeintlichen Vertragspartners einen Vertrag geschlossen hat.
E-Mail-Werbung; BGH; Urteil vom 11.03.2004; ger. Az.: - I ZR 81/01 -
Vi$gra, Credit?, Gen eric Val!um, Weight%oss? Der BGH hat derartigen e-mails, sofern sie aus dem Inland kommen, nun einen Riegel vorgeschoben und auch Newsletter als mögliche unzulässige Werbeform angesehen. Ausdrücklich gilt diese Entscheidung nur für unmittelbare Wettbewerber. Gleichwohl hat der BGH bereits sehr deutlich entschieden, dass der Versender von Spam für das Vorliegen einer wirksamen Einwilligung darlegungs- und beweisbelastet ist. Eine Entscheidung, inwieweit auch der Endkunde durch ungebetene E-mail-Werbung verletzt sein kann, steht noch aus. Zunächst aber stellt der BGH fest:
"Füller-Online-Verkauf"; OLG Frankfurt/M.; Beschl. v. 30.04.1998; Az: 6 W 58/98
Immer wieder taucht in unserer Beratung die Frage auf, ob man die strengen deutschen Verbraucherschutz- und Wettbewerbsbestimmungen nicht umgehen könnte, wenn man z.B. den Server ins Ausland stellt. Unabhängig von der Tatsache, dass es nie ratsam ist, Gesetze zu umgehen, hat nun ein Gericht zur Frage Stellung genommen, welches Recht bei einer international ausgerichteten Seite anwendbar ist. Zwar bezieht sich die Entscheidung auf eine Ordnungsverfügung, doch dürften die formulierten Grundsätze auch bezüglich der Anwendbarkeit nationalen Rechts gelten.
"Kreditkarten-Kauf im Internet" BGH; Urteil vom 16.04.2002; ger.Az.: XI ZR 375/00
Dieses Urteil sorgt für Wirbel im Fernabsatz-Handel, weil Kreditkartenunternehmen aufgrund dieses Urteils ihre Verträge mit e-commerce-Anbietern kündigen. Es wird sogwar teilweise vom Ende des e-commerce gesprochen.
"letsbuyit.com" OLG Hamburg; Urteil vom 24.08.2000; ger.Az.: 3 U 178/00
Auch diesem Urteil liegt die Problematik des "CoShoppings" zugrunde. Das ist ein Kaufsystem, bei dem der Preis um so günstiger wird, je mehr Teilnehmer den Artikel bestellen. Allerdings handelt es sich eben nicht wie bei einen Rabattsparverein um einen festen Personenkreis sondern um eine variierende Gruppe, die sich nur für diese eine Bestellung zusammenschließt. Nach Auffassung einiger Gerichte ist eine solche Rabattgewährung unzulässig. Vorliegend wurde die erwirkte einstweilige Verfügung aber offenbar als Druckmittel gegen die Verfügungsbeklagte eingesetzt und damit rechtsmissbräuchlich verwendet.
Lieferfrist BGH; Urteil vom 7. 04. 2005; ger. Az.: - I ZR 314/02 -
Auch hier war erst wieder der Gang zum BGH notwendig um zu erfahren, dass sich das Wettbewerbsrecht im Online-Bereich nicht wesentlich vom Offline-Bereich unterscheidet.
"Powershopping"
OLG Hamburg; Urteil vom 18.11.1999 - 3 U 230/99 Ein Verstoß gegen das RabattG liegt auch dann vor, wenn ein Online-Anbieter Waren über das Internet vertreibt, bei denen sich der endgültige Preis nach der von den Käufern nachgefragten Stückzahl richtet. Damit wird einmal mehr verdeutlicht, dass sich das Internet und der sog. e-commerce manchmal deutlich an der bestehenden Rechtslage vorbei entwickelt.
"Preisangabe der Versandkosten" OLG Hamburg Urteil vom 03.02.2005; 5 U 128/04;
Es ist schon erstaunlich, wieso einige Unternehmer immer wieder denken, für sie gelten bestimmte Vorschriften nicht, weil sie im Internet tätig sind. Dabei dürfte wirklich kein Zweifel daran bestehen, dass online wie offline das gleiche Wettbewerbsrecht mit entsprechender Pflicht zur Preisauszeichnung besteht. Dennoch musste hier sogar bis zum OLG entschieden werden:
Preisirrtum durch Datenübertragung; BGH; Urt. v. 26.01.2005; ger. Az.: - VIII ZR 79/04 - Dieses Urteil darf nicht missverstanden werden. Nicht jeder falsche Preis berechtigt zur Anfechtung eines Vertrages.
umgekehrte Versteigerung;
BGH; Urteil vom 13. 11. 2003 - I ZR 40/01 -
Erneut musste der BGH zum Thema umgekehrte Versteigerung, auch "holländische Versteigerung" genannt, Stellung nehmen. In seiner früheren Rechtsprechung hat der BGH immer vertreten, dass eine solche Versteigerung im übertriebenen Maße den Spieltrieb des Menschen anspricht und diesen von einer kühlen Beurteilung der angeboteten Ware ablenkt. Im vorliegenden Fall ließ der BGH eine solche Versteigerung aber aufgrund der Besonderheiten der Durchführung zu.
"ricardo.de"
LG Hamburg, Urteil vom 14.04.1999 – Az. 315 O 144/99-
Online Auktionen sind unter dem Begriff der Versteigerung i.S. des Gerwerberechts zu subsumieren, da die Durchführung einer Versteigerung nicht an ein bestimmtes Kommunikationsmedium gebunden ist.
Vertragsschluss im Internet; AG Velbert; Urteil vom 27.04.2001; ger. Az.: -17 C 47/01- Dieses Urteil ist sehr kurz gefasst und sicher auch keine bahnbrechende Entscheidung. Weil es aber das Zustandekommen von Verträgen im Internet sehr deutlich darstellt, haben wir es in unsere Urteilssammlung aufgenommen.
"Versendung von Waren"; AG Bad Iburg, Urteil vom 11.01.2002; Geschäfts-Nr.: 4b C 1028/01 Dieses Urteil ist zwar juristisch nicht besoners anspruchsvoll, es gibt aber für den rechtlichen Laien Anhaltspunkte, wie er sich beim Kauf und Verkauf von Waren verhalten soll. Denn auch im Internethandel wird der Verkäufer einer Ware erst von seiner Leistungspflicht frei, wenn er beim Versendungskauf die ordentliche Übergabe an ein Versandunternehmen erfüllt hat. Dies muss er auch durch geeignete Mittel beweisen; die Vorlage einer Quittung für Briefmarken reicht hier nicht aus.
"Warenwerbung im Internet" OLG Frankfurt a. M.;
Beschl. v. 30.04.1998; -6 W 58/98- Eine Werbung im Internet für die Bestellung von Waren ist einem Katalog der Versandhäuser vergleichbar. Wie bei Bestellungen aus einem Katalog muss der Werbende die Waren nicht vorrätig halten sondern kann diese von der Lieferbarkeit abhängig machen.
"Widerruf für Notebook"; BGH Urteil vom 19.03.2003; ger. Az.: VIII ZR 295/01
Mit der Zeit ergehen in allen Bereichen des Onlinerechtes auch höchstrichterliche Entscheidungen; so auch im Bereich des Fernabsaqtzes und der immer wieder auftauchenden Frage des Widerrufsrechtes für Verbraucher. Der BGH hat hier nun eine wichtige Klarstellung vorgenommen: "Widerruf für RAM-Speicher"; OLG Dresden; Urteil vom 23.08.2001; 8 U 1535/01 Im vorliegenden Fall wollte ein Händler für über das Internet verkaufte Speichermedien das einem Verbraucher gesetzlich zustehende Widerrufsrecht von 14 Tagen ausschließen. Diesem wegen angeblicher Besonderheiten wie Virenbefall oder nicht überprüfbare Beschädigung der Speichermedien unternommenen Versuch trat das OLG Dresden entgegen.
"Widerrufsbelehrung"; OLG Hamm; Beschluss vom 15.03.2007; ger. Az.: - 4 W 1/07 -
Die Entmündigung des Verbrauchers setzt sich fort. Mit ihr die Aussichtslosigkeit der Web-Shop-Betreiber, eine gerichtsfeste Widerrufsbelehrung zu formulieren. Nachdem zuletzt einige Entscheidungen zur Widerrufsfrist bei Auktionen ergangen sind, befasst sich das OLG (allerdings "nur" in einer Kostenentscheidung) mit den Anforderungen an eine gesetzmäßige Widerrufsbelehrung und könnte damit eine erneute Abmahnwelle auslösen. Daneben hat das OLG mal eben salopp entschieden, dass damit zahlreiche Widerrufsbelehrungen unwirksam sein drüften und somit eine "ewig" dauerndes Rückgaberecht bestehen könnte. Die Urteile zur Widerrufsbelehrung nach § 312c BGB werden immer skuriler. Nun traut man dem Internetverbraucher schon nicht mehr zu, einen Text in einem Kasten zu scrollen und zu lesen. An diesen abenteuerlichen Anforderungen, die die Gerichte den Online-Händlern auferlegen, kann man nur erkennen, wie riskant der laxe Umgang mit AGBen und Widerrufsbelehrung sein kann.
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