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Sonstige Urteile: Hier finden Sie teilweise recht humorvolle Entscheidungen, die wir vor allem wegen des Unterhaltungswertes eingestellt haben. Wenn Sie die Urteile im Volltext einsehen möchten, so klicken Sie bitte auf den hinter der jeweiligen Urteils-Überschrift befindlichen Link.
"e-mail als Beweis"; ArbG Frankfurt; Urteil vom 09.01.2002 - 7Ca 5380/01 -
Ohne sich weiter mit der Beweiskraft oder der Wirksamkeit von e-mails in der Tiefe auseinanderzusetzen, zieht das ArbG Frankfurt in wechselseitigen e-mails getätigte Äusserungen als Auslegungsmaßstab für einen Aufhebungsvertrag heran. In der Presse wurde dieses Urteil zuweilen als erstes gerichtliches Anerkenntnis der Beweiskraft einer e-mail gefeiert. Tatsache ist, dass die Echtheit sowie der Zugang der e-mails und damit die Beweiskraft in dem Verfahren offensichtlich unstrittig war. Wirklich neue Schlüsse sind aus dem Urteil daher nicht zu ziehen.
"gereimte Mahnung"; LG Frankfurt, Urteil v. 17.02.1982 - 2/22 O 495/81 -
Auch eine Mahnung in Versen begründet Verzug;
"Online-Durchsuchung"; BGH; Beschluss vom 31.01.2007; ger. Az.: - StB 18/06 -
Der BGH hat hier einen Fall entschieden, der geradezu ein Schulbeispiel für das Jurastudium werden könnte.
"Opernstörer"; AG Aachen, Urteil v. 24.04.97 - 10 C 529/96 - Den Vorwurf der Befangenheit wird man dem Richter in dieser Entscheidung wohl nicht machen können, es kommt aber dennoch seine klare Abneigung gegen "Zuspätkommer" in der Oper zum Ausdruck. Die Urteilsgründe verschaffen einem offenbar jahrelang gehegten Groll Luft. Mit Hilfe einer besonders spitzen Feder entläßt der Richter ganz augenscheinlich diesen Überdruck. Das Lesen der Entscheidung lohnt sich allemal, ist doch dort von Ehekrach, "La Ola" und Kneipentouren die Rede!
"Zechpreller"; AG Bad Schwartau: Az: 3 C 1110/98, Urteil vom 11.03.1999 -
Ungenehmigte Filmaufnahmen in einem Restaurant durch ein Kamerateam eines Boulevardmagazins können den verantwortlichen Fernsehsender zum Schadensersatz wegen Eingriffs in den Gewerbebetrieb verpflichten, wenn dabei Gäste die Gelegenheit nutzen, ihre Rechnung nicht zu zahlen.
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