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Eine kostenpflichtige Mandatierung erfolgt bereits durch Erörterung und Beantwortung von Rechtsfragen und ist nicht abhängig von der formellen Übersendung einer Vollmacht. In besonderen Fällen ist aber eine Vollmacht zwingend erforderlich, so z.B. bei einer Markenanmeldung beim Patenamt. Für unsere Mandanten bieten wir hier daher auch ein Vollmachtsformular zum Download an. |