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N E W S

Hier finden Sie allgemeine Hinweise, die für den Betrieb eines Web-Auftrittes, Durchführung von IT-Projekten, für das Surfen im Internet oder Umgang mit sonstigen Medien nützlich sein können.
Es handelt sich hierbei um keine Rechtsberatung. Seitens der Kanzlei besteht auch kein Anspruch auf abschließende Behandlung der Problematiken. Es empfiehlt sich im Einzelfall bei einem Anwalt Rechtsrat einzuholen, damit die Besonderheiten eines jeden Falles gesondert berücksichtigt werden.



Apps und RechtWM 2010

Zu den Anfängen des Internets glaubten viele, dass es sich um einen rechtsfreien Raum handelte. Sehr schnell stellte sich jedoch heraus, dass man mit den bestehenden Gesetzen die auftretenden Konflikte gut lösen konnte. Das gleiche wiederholt sich nun im Bereich der Anwendungen (Applications=Apps) auf mobilen Endgeräten wie Apple oder Androids, die ebenfalls rechtlichen Regelungen unterliegen, auch wenn dies bisher noch keine all zu große Beachtung findet.

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WM und Werbung

Bis zum Eröffnungsspiel der Fußball WM 2010 sind es nur noch wenige Tage. Allein das Endspiel werden weltweit mehr als eine Milliarde Menschen sehen. Da ist die Versuchung groß, sich und sein Produkt in den Fokus dieser Massen zu stellen. Allerdings ist hiermit auch ein erhebliches Risiko verbunden, denn die FIFA sieht sich in Sachen Fußball unmissverständlich als Monopolist. Die Kanzlei Flick zeigt in folgendem Beitrag die rechtlichen Rahmenbedingungen der Werbung und damit verbundene Risiken auf.

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Seit dem 01.04.2009 sind Versicherungen verpflichtet, Kunden Einblick in ihre Daten zu geben. Es geht um eine bessere Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen der Versicherungen, die sich dabei in der Regel auf ihre Kundendatenbank mit Bewertung und Risikoabschätzung stützen. Diese HIS (Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft; Info extern) wurde bisher gehütet wie ein Staatsgeheimnis. Nach dem nun geltenden Recht hat jeder Antragsteller ab dem 01.04.2009 einen Anspruch zu erfahren, warum z.B. eine Versicherung seinen Antrag ablehnt, anders einstuft oder sonstige Bewertungen anhand der vorhandenen Daten vornimmt. (mehr).

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Das Innenministerium hat die neuen Rahmenbedingungen für die Beschaffung von IT-Systemen durch die öffentliche Hand vorgelegt. Die Besonderheit ist dabei, dass diese nicht wie bisher gemeinsam mit Interessenvertretern der Wirtschaft erarbeitet, sondern einseitig von behördlicher Anwenderseite festgelegt wurden. Trotz heftiger Kritik der Wirtschaft sind diese Bedingungen nun verbindlich und man wird mit ihnen zurecht kommen müssen. Einzelheiten hierzuauf der folgende Seite.

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Seit 01.03.2007 Telemediengesetz in Kraft

Seit dem 01.03.2007 gilt nunmehr für die Internetbranche das neue Telemediengesetz. Es ersetzt die teilweise schwer voneinander abzugrenzenden MediendienstStV und Teledienstegesetz. Datenschutz, Haftung für Inhalte und Anbieterkennzeichnung sind im TMG geregelt, Vorschriften an die Inhalte hingegen werden nun im RFStV geregelt. Leider bestehen immer noch eineige Regeln doppelt und somit Abgrenzungsschwierigkeiten. Die wichtigsten Regelungspunkte, die teilweise auf die Anforderungen von EU-Recht zurückgeht sind:

Zulassungsfreiheit, Herkunftslandprinzip, Verantwortlichkeit der Provider sowie allgemeine und besondere Informationspflichten. Darüber hinaus enthält es besondere datenschutzrechtliche Bestimmungen für Anbieter und Nutzer von Telemedien (Systemdatenschutz, Datenvermeidung, Anonymität/Pseudonymität, elektronische Einwilligung).

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Zum Jahreswechsel treten wieder zahlreiche Gesetzesänderungen in Kraft. Die Erhöhung der MWSt auf 19% dürfte niemanden mehr überraschen. Dies ist aber nur eine der zahlreichen Änderungen, die auch die IT- und Hardware-Branche betreffen. Laut einer Aussage des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) sind die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel 2007 zusammengefasst die Einführung der GEZ-Gebühren auf Computer, Mehrwertsteuererhöhung, die Einführung eines elektronischen Handelsregisters sowie die Erweiterung des Kundenschutzes in der Telefonie. Einzelheiten lesen Sie auf der folgende Seite.

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Seit dem 18.08.2006 gilt das AntidiskrimierungsG

Nach heftigem Streit ist nun ein Gesetz in Kraft getreten, von dem die Meinungen weit geteilt sind. Die einen befürchten eine Verfahrensflut und eine erneute Belastung der Arbeitgeber, die anderen sehen darin das lang erhoffte Ende unterschwelliger oder auch ganz offener Benachteiligung. (mehr)

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Ab dem 24.03.2006 gilt ElektroG für alle Elektrogeräte

Mittlerweile haben Elektrogeräte unser ganzes Leben durchdrungen. Vom Wachwerden über Frühstück bis zum Arbeitsplatz und in der Freizeit nutzen wir eine Vielzahl von Geräten, welche elektronische Bauteile enthalten. Vor 20 Jahren dauerte die Entwicklung eines Elektrogerätes aber noch 4 Jahre. Heute werden Highend-Produkte der IT-Technologie innerhalb von 4 Monaten entwickelt. Der Durchsatz von Elektrogeräten steigt also. Manche Rohstoffe werden aber bis zum Jahre 2050 teilweise nur noch in marginalen Mengen vorhanden sein. Gleichzeitig sind gerade Platinen belastet und enthalten z.B. problematische Flammschutzmittel, welche bei der Müllverbrennung zusätzliche Schadstoffe entwickeln.

Ein Ausweg aus dieser Verknappung und Umweltverschmutzung soll nach dem Willen des Gesetzgebers das ElektroG sein, welches bereits am 24. März 2005 in Kraft trat und die Vorgaben des EU-Rechtes umsetzt. Die meisten Änderungen waren jedoch erst zum 24.03.2006 wirksam. Das ElektroG sieht vor, dass ab dem 24. März 2006 ausrangierte Elektro- und Elektronikgeräte und bestimmte Lampen nicht mehr über den Hausmüll entsorgt werden dürfen. Künftig müssen sie durch die kommunalen Entsorger getrennt gesammelt werden. Für die Durchführung der korrekten und fachgerechten Entsorgung und Verwertung der Altgeräte sind die Hersteller verantwortlich. Durch die Übertragung der Verantwortung und damit auch der Kosten auf den Hersteller will der Gesetzgeber diese dazu bewegen, bereits bei der Herstellung möglichst sparsam mit den Rohstoffen umzugehen und für eine weitestgehende Wiederverwendbarkeit zu sorgen. Im folgenden Artikel gibt Ihnen die Kanzlei Flick einen kurzen Überblick über die Vorgaben des ElektroG

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Sunrise-Phase für *.eu-Domains abgeschlossen

Wer sich schon mal über den Amtsschimmel geärgert hat, sollte sich mal mit der Formalienreiterei der EURID für die Anmeldung einer *.eu-Domain auseinandersetzen. Die Formalien sind dort so streng, dass nun sogar schon die Top-Ten der Formalienfehler veröffentlicht wurden. Zugegeben ist schon das Regelwerk nicht leicht verständlich, allerdings ist ein erfolgreicher Antrag bei der EURID durchaus machbar, wenn man sich eben strikt an die Vorgaben hält und nicht in den fatalen Gedanken verfällt, "ach das wird schon reichen."

So müssen beispielsweise bei den Nachweisen über Markenrechte Ausrucke aus amtlichen Datenbanken vorgelegt werden. Ausdrucke von Research-Firmen reichen nicht aus. Vor allem darf das Deckblatt nicht verändert werden, gleichzeitig darf der handschriftliche Zusatz des Einverständnisses sowie eine Unterschrift nicht fehlen.

Wer nun für die Phase II der Sunrise-Periode Namens-, Firmennamens und Titelschutzrechte anmelden möchte und daraus das Recht auf eine bevorzugte Zuteilung einer EU-Domain bekommen möchte sollte aus diesen Fehlern lernen. Allerdings gilt, dass für jedes dieser früheren Rechte beim Nachweis jeweils unterschiedliche Unterlagen vorgelegt werden müssen, so dass die Vorgaben von EURid noch genauer beachtet werden sollten. Die Kanzlei Flick unterstützt Sie gerne bei der Beachtung der Formalien und führt die Anmeldung für Sie durch.

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Haftung des Geschäftsführers

Zu unserem Vortrag "Haftung des Geschäftsführers" erhalten Sie auf den folgenden Seiten ein "Handout". Leider muss man immer wieder feststellen, dass sich Geschäftsführer über das bestehende Haftungsrisiko überhaupt keine Gedanken machen. Gerade bei kleinen Gesellschaften oder 1-Mann GmbHs herrscht die Meinung, man habe die Haftung ja auf die GmbH beschränkt und sei daher "unantastbar". Spätestens wenn sich die Versicherung oder der Insolvenzverwalter mit persönlicher Haftung in Haus und Hof des Geschäftsführers pfändet, erkennt man, dass dies nicht so ist. Wie das Urteil des OLG Frankfurt zeigt, kommt es für eine persönliche Haftung oft nicht einmal auf positive Kenntnis des Geschäftsführers an. Anbei erhalten Sie daher einen kurzen Aufriss zur Geschäftsführerhaftung.

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Neues UWG in Kraft

Seit dem 08.07.2004 gilt das neue UWG. Die Reform enthält zahlreiche Änderungen und ordnet die Vorschriften neu. Es fasst in § 4 die bisherigen durch Richterrecht entstandenen Fallgruppen in eine nicht abschließende Liste von Tatbeständen zusammen. Zentrale Regelung ist nunmehr § 8 UWG, auf die sich die dort genannten Personen berufen können. Es bleibt jedoch bei dem Grundsatz, dass das UWG lediglich das Verhältnis zwischen Wettbewerbern und die Bedingungen am Markt regelt und sich auch nur Wettbewerber auf dieses Gesetz berufen können. Der Endkunde kann den Schutz dieser Vorschriften nur indirekt über Verbraucherschutzzentralen wahrnehmen lassen.

Auch werden die verbliebenen Beschränkungen zu Sonderverkaufsverantsaltungen und Preisnachlässen gestrichen. Das Gesetz liberalisiert dadurch die zuletzt durch Wegfall des RabattG und der ZugabeVO vorgenommene Öffnung der Preisgestaltung weiter. Künftig sind Rabatte nicht mehr nur zu Jubiläums- und Schlussverkäufen möglich, sondern weitere Aktionen können über das ganze Jahr durchgeführt werden. Es wird aber weiterhin auf PreisangabeVO und täuschende Preisgestaltung zu achten sein. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass der Handel an dem beliebten Sommerschlussverkauf festhalten wird.

Erstmals sind auch die gesetzlichen Anforderungen an erlaubte e-mail-Werbung enthalten. Der Gesetzgeber hat sich hier für die sogenannte Opt-in-Lösung entschieden, d.h. e-mail-Werbung darf nur an Personen versendet werden, welche dieser ausdrücklich zugestimmt haben. Die Zustimmung kann auch elektronisch erteilt werden, muss aber durch eine willentliche Handlung erfolgen.

Wer unlauteren Wettbewerb betreibt ist auch zum Schadensersatz verpflichtet. Dieser Schadensersatz ist nun auch auf die sog. Gewinnabschöpfung erweitert, welche an den Fiskus ausgekehrt wird.

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Zur Rechtslage beim Versand von Newslettern

Am 11.03.2004 hat der BGH zur Rechtslage beim Versand von Newslettern Stellung genommen. Dabei ging es um die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Newsletter als unzulässiges SPAM oder eben als zulässiges Werkzeug für eine Kundenbindung anzusehen ist. Weitere Infos hierzu erhalten Sie hier:

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Seit dem 01.04.2003 gilt für Video- und Computerspiele, aber auch für andere multimediale Inhalte ein neuer Jugendschutz.

Die Länder haben einen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) beschlossen, welcher ebenso wie der flankierende Jugenschutz aus dem reformierten MediendiensteStV zum 01.04.2003 in Kraft getreten ist. Danach dürfen im sog. "öffentlichen Raum" keine Spiele mehr ohne Jugendfreigabe angeboten werden. Auch im Versandhandel muss der Personalausweis zur Altersüberprüfung genutzt werden.

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Seit 01.01.2005 gilt TKÜV ohne Einschränkungen

Zum 01.01.2005 ist die bisher in der geltenden TKÜV enthaltene Übergangsfrist beendet. Damit müssen nun alle adressierten Provider die technischen Vorrichtungen zur Überwachung des e-mail- und Datenverkehrs bereithalten. Das Thema ist als solches daher nicht wirklich neu. Allerdings gab es wohl bisher eine unbegründete Hoffnung, die Umsetzung werde vielleicht noch verschoben. Jedoch vor allem vor dem Hintergrund der Terrorbekämpfung wurde die TKÜV auch gegen Widerstände der Wirtschaft und vieler Datenschützer durchgesetzt.

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