N E W S
Hier finden Sie allgemeine Hinweise, die für den Betrieb eines Web-Auftrittes, Durchführung von IT-Projekten, für das Surfen im Internet oder Umgang mit sonstigen Medien nützlich sein können. Zu den Anfängen des Internets glaubten viele, dass es sich um einen rechtsfreien Raum handelte. Sehr schnell stellte sich jedoch heraus, dass man mit den bestehenden Gesetzen die auftretenden Konflikte gut lösen konnte. Das gleiche wiederholt sich nun im Bereich der Anwendungen (Applications=Apps) auf mobilen Endgeräten wie Apple oder Androids, die ebenfalls rechtlichen Regelungen unterliegen, auch wenn dies bisher noch keine all zu große Beachtung findet. ***
Bis zum Eröffnungsspiel der Fußball WM 2010 sind es nur noch wenige Tage. Allein das Endspiel werden weltweit mehr als eine
Milliarde Menschen sehen. Da ist die Versuchung groß, sich und sein Produkt in den Fokus dieser Massen zu stellen. Allerdings
ist hiermit auch ein erhebliches Risiko verbunden, denn die FIFA sieht sich in Sachen Fußball unmissverständlich als
Monopolist. Die Kanzlei Flick zeigt in folgendem Beitrag die
rechtlichen Rahmenbedingungen der Werbung und damit verbundene Risiken auf.
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Seit dem 01.04.2009 sind Versicherungen verpflichtet, Kunden Einblick in ihre Daten zu geben. Es geht um eine bessere Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen der Versicherungen, die sich dabei in der Regel auf ihre Kundendatenbank mit Bewertung und Risikoabschätzung stützen. Diese HIS (Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft; Info extern) wurde bisher gehütet wie ein Staatsgeheimnis. Nach dem nun geltenden Recht hat jeder Antragsteller ab dem 01.04.2009 einen Anspruch zu erfahren, warum z.B. eine Versicherung seinen Antrag ablehnt, anders einstuft oder sonstige Bewertungen anhand der vorhandenen Daten vornimmt.
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Das Innenministerium hat die neuen Rahmenbedingungen für die Beschaffung von IT-Systemen durch die öffentliche Hand vorgelegt. Die Besonderheit ist dabei, dass diese nicht wie bisher gemeinsam mit Interessenvertretern der Wirtschaft erarbeitet, sondern einseitig von behördlicher Anwenderseite festgelegt wurden. Trotz heftiger Kritik der Wirtschaft sind diese Bedingungen nun verbindlich und man wird mit ihnen zurecht kommen müssen. Einzelheiten hierzuauf der folgende Seite.
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Seit 01.03.2007 Telemediengesetz in Kraft
Seit dem 01.03.2007 gilt nunmehr für die Internetbranche das neue Telemediengesetz. Es ersetzt die teilweise schwer voneinander abzugrenzenden MediendienstStV und Teledienstegesetz. Datenschutz, Haftung für Inhalte und Anbieterkennzeichnung sind im TMG geregelt, Vorschriften an die Inhalte hingegen werden nun im RFStV geregelt. Leider bestehen immer noch eineige Regeln doppelt und somit Abgrenzungsschwierigkeiten. Die wichtigsten Regelungspunkte, die teilweise auf die Anforderungen von EU-Recht zurückgeht sind: ***
Zum Jahreswechsel treten wieder zahlreiche Gesetzesänderungen in Kraft. Die Erhöhung der MWSt auf 19% dürfte niemanden mehr überraschen. Dies ist aber nur eine der zahlreichen Änderungen, die auch die IT- und Hardware-Branche betreffen. Laut einer Aussage des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) sind die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel 2007 zusammengefasst die Einführung der GEZ-Gebühren auf Computer, Mehrwertsteuererhöhung, die Einführung eines elektronischen Handelsregisters sowie die Erweiterung des Kundenschutzes in der Telefonie. Einzelheiten lesen Sie auf der folgende Seite.
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Seit dem 18.08.2006 gilt das AntidiskrimierungsG
Nach heftigem Streit ist nun ein Gesetz in Kraft getreten, von dem die Meinungen weit geteilt sind. Die einen befürchten eine Verfahrensflut und eine erneute Belastung der Arbeitgeber, die anderen sehen darin das lang erhoffte Ende unterschwelliger oder auch ganz offener Benachteiligung. (mehr) *** Ab dem 24.03.2006 gilt ElektroG für alle Elektrogeräte Mittlerweile haben Elektrogeräte unser ganzes Leben durchdrungen. Vom Wachwerden über Frühstück bis zum Arbeitsplatz und in der Freizeit nutzen wir eine Vielzahl von Geräten, welche elektronische Bauteile enthalten. Vor 20 Jahren dauerte die Entwicklung eines Elektrogerätes aber noch 4 Jahre. Heute werden Highend-Produkte der IT-Technologie innerhalb von 4 Monaten entwickelt. Der Durchsatz von Elektrogeräten steigt also. Manche Rohstoffe werden aber bis zum Jahre 2050 teilweise nur noch in marginalen Mengen vorhanden sein. Gleichzeitig sind gerade Platinen belastet und enthalten z.B. problematische Flammschutzmittel, welche bei der Müllverbrennung zusätzliche Schadstoffe entwickeln. *** Sunrise-Phase für *.eu-Domains abgeschlossen Wer sich schon mal über den Amtsschimmel geärgert hat, sollte sich mal mit der Formalienreiterei der EURID für die Anmeldung einer *.eu-Domain auseinandersetzen. Die Formalien sind dort so streng, dass nun sogar schon die Top-Ten der Formalienfehler veröffentlicht wurden. Zugegeben ist schon das Regelwerk nicht leicht verständlich, allerdings ist ein erfolgreicher Antrag bei der EURID durchaus machbar, wenn man sich eben strikt an die Vorgaben hält und nicht in den fatalen Gedanken verfällt, "ach das wird schon reichen." *** Zu unserem Vortrag "Haftung des Geschäftsführers" erhalten Sie auf den folgenden Seiten ein "Handout". Leider muss man immer wieder feststellen, dass sich Geschäftsführer über das bestehende Haftungsrisiko überhaupt keine Gedanken machen. Gerade bei kleinen Gesellschaften oder 1-Mann GmbHs herrscht die Meinung, man habe die Haftung ja auf die GmbH beschränkt und sei daher "unantastbar". Spätestens wenn sich die Versicherung oder der Insolvenzverwalter mit persönlicher Haftung in Haus und Hof des Geschäftsführers pfändet, erkennt man, dass dies nicht so ist. Wie das Urteil des OLG Frankfurt zeigt, kommt es für eine persönliche Haftung oft nicht einmal auf positive Kenntnis des Geschäftsführers an. Anbei erhalten Sie daher einen kurzen Aufriss zur Geschäftsführerhaftung. *** Neues UWG in Kraft
Seit dem 08.07.2004 gilt das neue UWG. Die Reform enthält zahlreiche Änderungen und ordnet die Vorschriften neu. Es fasst in § 4 die bisherigen durch Richterrecht entstandenen Fallgruppen in eine nicht abschließende Liste von Tatbeständen zusammen. Zentrale Regelung ist nunmehr § 8 UWG, auf die sich die dort genannten Personen berufen können. Es bleibt jedoch bei dem Grundsatz, dass das UWG lediglich das Verhältnis zwischen Wettbewerbern und die Bedingungen am Markt regelt und sich auch nur Wettbewerber auf dieses Gesetz berufen können. Der Endkunde kann den Schutz dieser Vorschriften nur indirekt über Verbraucherschutzzentralen wahrnehmen lassen. *** Zur Rechtslage beim Versand von Newslettern
Am 11.03.2004 hat der BGH zur Rechtslage beim Versand von Newslettern Stellung genommen. Dabei ging es um die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Newsletter als unzulässiges SPAM oder eben als zulässiges Werkzeug für eine Kundenbindung anzusehen ist. Weitere Infos hierzu erhalten Sie hier:
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Seit dem 01.04.2003 gilt für Video- und Computerspiele, aber auch für andere multimediale Inhalte ein neuer Jugendschutz. *** Seit 01.01.2005 gilt TKÜV ohne Einschränkungen Zum 01.01.2005 ist die bisher in der geltenden TKÜV enthaltene Übergangsfrist beendet. Damit müssen nun alle adressierten Provider die technischen Vorrichtungen zur Überwachung des e-mail- und Datenverkehrs bereithalten. Das Thema ist als solches daher nicht wirklich neu. Allerdings gab es wohl bisher eine unbegründete Hoffnung, die Umsetzung werde vielleicht noch verschoben. Jedoch vor allem vor dem Hintergrund der Terrorbekämpfung wurde die TKÜV auch gegen Widerstände der Wirtschaft und vieler Datenschützer durchgesetzt. *** vorherige Seite 1, 2, 3 nächste Seite
Kanzlei Flick Rechtsanwälte
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