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Multimediarecht, EDV-Recht, Datenschutz, Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz
Seit 1998 betreut die Kanzlei Flick Wirtschaftsunternehmen, Gewerbetreibende sowie Programmierer, Autoren und Künstler in allen Fragen des Multimedia- und IT-Rechts. Nachdem wir bereits Mandate zu den Anfängen des Multimediarechtes betreut haben, können wir mittlerweile auf eine lange Erfahrung -sowohl bei der technologiebezogenen Sachverhaltserfassung als auch bei der Bewertung der Rechtsprechung und Rechtsfortbildung zurückgreifen. Rechtsanwalt Flick ist Fachanwalt für IT-Recht. |
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Die Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei Flick stehen für ein auf die IT- und Medienbranche zugeschnittenes Beratungsprofil, welches zudem die wichtigsten wirtschaftsrechtlichen Aspekte abdeckt. In den Rechtsgebieten, die nicht unmittelbar mit Multimedia- und IT-Recht zusammenhängen (z.B. Franchizing oder Arbeitsrecht), können wir auf ein Netzwerk von Spezialisten und Fachanwälten zurückgreifen, so dass wir die Branche in allen Fragen des Rechts vertreten und dennoch qualifizierte Beratung aus einer Hand anbieten können.
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