Sonstige Urteile:

Hier finden Sie teilweise recht humorvolle Entscheidungen, die wir vor allem wegen des Unterhaltungswertes eingestellt haben. Wenn Sie die Urteile im Volltext einsehen möchten, so klicken Sie bitte auf den hinter der jeweiligen Urteils-Überschrift befindlichen Link.


"e-mail als Beweis"; ArbG Frankfurt; Urteil vom 09.01.2002 - 7Ca 5380/01 -

Ohne sich weiter mit der Beweiskraft oder der Wirksamkeit von e-mails in der Tiefe auseinanderzusetzen, zieht das ArbG Frankfurt in wechselseitigen e-mails getätigte Äusserungen als Auslegungsmaßstab für einen Aufhebungsvertrag heran. In der Presse wurde dieses Urteil zuweilen als erstes gerichtliches Anerkenntnis der Beweiskraft einer e-mail gefeiert. Tatsache ist, dass die Echtheit sowie der Zugang der e-mails und damit die Beweiskraft in dem Verfahren offensichtlich unstrittig war. Wirklich neue Schlüsse sind aus dem Urteil daher nicht zu ziehen.

Entschieden wurde lediglich, dass für die Auslegung einer Klausel in einem Aufhebungsvertrag auch der e-mail-Verkehr eines Arbeitnehmers, den er mit seinem Arbeitgeber geführt hat, zu bewerten ist.


"gereimte Mahnung"; LG Frankfurt, Urteil v. 17.02.1982 - 2/22 O 495/81 -

Auch eine Mahnung in Versen begründet Verzug;
der Gläubiger muß nur deutlich genug
darin dem Schuldner sagen,
das Ausbleiben der Leistung werde Folgen haben.


"Online-Durchsuchung"; BGH; Beschluss vom 31.01.2007; ger. Az.: - StB 18/06 -

Der BGH hat hier einen Fall entschieden, der geradezu ein Schulbeispiel für das Jurastudium werden könnte.

Es gilt der Grundsatz, dass der Staat nur unmittelbar durch Gesetz in ein Grundrecht eingreifen darf. In dem Gesetz selbst müssen klar und deutlich die Grenzen für den staatlichen Eingriff umrissen sein. Sofern also ein Gesetz verabschiedet wird, in dem ein klarer Straftatenkatalog für eine Durchsuchung enthalten ist, sollte eine Online-Durchsuchung möglich sein. Die Frage ist und bleibt, was sich der Staat von einer Online-Durchsuchung verspricht. Die auf der Festplatte vorhandenen Informationen könnten sicherlich auch durch eine Beschlagnahme eingesehen werden. Die vom Verdächtigen per Computer getätigte elektronische Kommunikation kann der Staat bereits durch die Vorschriften der §§ 110ff TKG überwachen, da braucht man keine zusätzliche Dursuchung der Festplatte. Hier werden die Ermittler sicher auch noch einmal die fahnderischen Vorteile darlegen müssen, die sie sich von einer Online-Durchsuchung, abgesehen vom ersparten Weg zum Verdächtigen versprechen.

Solange es ein solches Gesetz nicht gibt, ist aber eine Online-Durchsuchung unzulässig. Der BGH hat entschieden, dass die "verdeckte Online-Durchsuchung" mangels einer Ermächtigungsgrundlage unzulässig ist. Sie kann insbesondere nicht auf § 102 StPO gestützt werden. Diese Vorschrift gestattet nicht eine auf heimliche Ausführung angelegte Durchsuchung.


"Opernstörer"; AG Aachen, Urteil v. 24.04.97 - 10 C 529/96 -

Den Vorwurf der Befangenheit wird man dem Richter in dieser Entscheidung wohl nicht machen können, es kommt aber dennoch seine klare Abneigung gegen "Zuspätkommer" in der Oper zum Ausdruck. Die Urteilsgründe verschaffen einem offenbar jahrelang gehegten Groll Luft. Mit Hilfe einer besonders spitzen Feder entläßt der Richter ganz augenscheinlich diesen Überdruck. Das Lesen der Entscheidung lohnt sich allemal, ist doch dort von Ehekrach, "La Ola" und Kneipentouren die Rede!


"Zechpreller"; AG Bad Schwartau: Az: 3 C 1110/98, Urteil vom 11.03.1999 -

Ungenehmigte Filmaufnahmen in einem Restaurant durch ein Kamerateam eines Boulevardmagazins können den verantwortlichen Fernsehsender zum Schadensersatz wegen Eingriffs in den Gewerbebetrieb verpflichten, wenn dabei Gäste die Gelegenheit nutzen, ihre Rechnung nicht zu zahlen.



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