Urteile zum unlauteren Wettbewerb und Markenrecht:
Nachfolgend erhalten Sie eine Zusammenfassung der Urteile durch Leitsätze und Anmerkungen. Wenn Sie das Urteil im Volltext einsehen möchten, so klicken Sie bitte auf den hinter der jeweiligen Urteils-Überschrift befindlichen Link.
"adwords"; OLG Braunschweig , Urteil vom 12.07.2007 - Az. 2 U 24/07 -
Dieses Urteil ist nicht nur materiell sondern auch formell sehr lehrreich. Das OLG Braunschweig widmet sich klarstellend für den Bereich von Phantasiemarken dem Sachgebiet der Adwords und stellt fest, dass die Verwendung eines als Marke geschützten Begriffs als Schlagwort für eine Suchmaschinenwerbung (Adword) jedenfalls dann eine Verletzung der Marke darstelle.
Darüberhinaus hebt es noch einmal hervor, dass die Erhebung einer Feststellungsklage weder die Verjährungsfrist des UWG unterbreche noch eine anderweitige Rechtshängigkeit erzeuge, die ein Parallelverfahren unzulässig werden lässt.
"ambiente.de"; BGH Urteil vom: 17.05.2001; ger. Az.: I ZR 251/99
Der BGH hat rechtskräftig entschieden, dass die DENIC bei der Anmeldung von .de-Domains zur Prüfung von bestehenden Markenrechten Dritter nur dann verpflichtet ist, wenn die Verletzung von Kennzeichenrechten offensichtlich ist. Dies kann sie nur dann unschwer erkennen, wenn ihr ein rechtskräftiger gerichtlicher Titel vorliegt oder wenn die Rechtsverletzung derart eindeutig ist, daß sie sich ihr aufdrängen muß.
Das LG Frankfurt a. M. (Urteil vom 14.10.1998; Az.: - 2/06 O 283/98) hatte zuvor einer entsprechenden Klage stattgegeben. Ausnahmsweise könne sich die Klage auf Herausgabe einer markenrechtlich geschützten Domain auch gegen die DENIC (Vergabestelle für ".de" Domains) richten. Die Denic sei nämlich ein marktbeherrschendes Unternehmen i. S. des § 22 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Eine Weigerung der Denic, eine zwar registrierte, aber tatsächlich nicht genutzte Domain auf einen nutzungswilligen Interessenten umzuschreiben, verstößt gegen das kartellrechtliche Behinderungsverbot. Es gilt jedoch weiterhin der Grundsatz, dass der DENIC bei der Registrierung der Domains keine Prüfungspflicht bezüglich bestehender Rechte Dritter obliegt.
Das OLG Frankfurt a. M. (Urteil vom 14.09.1999; Az.: 11 U Kart 59/98) hatte dieses Urteil bereits mit guten Gründen aufgehoben.
"Boykottaufruf"; LG Düsseldorf; Urteil vom 19. 09. 2001 - 12 O 311/01 -
Dieses Urteil entbehrt nicht einer gewissen Brisanz. Hat der Gesetzgeber gerade die Haftung von Internet-Providern begrenzt, wird in diesem Urteil die Anwendung des TDG mit seiner Haftungsbegrenzung auf Fälle des Wettbewerbsrechtes ausgeschlossen. Wenn dies auch in dem konkreten Fall richtig erscheint, steht zu befürchten, dass dieses Urteil die Haftung von Providern wieder verschärft.
Das LG Düsseldorf ist der Auffassung; dass der Aufruf auf einer Website, bestimmte Internetseiten nicht zu besuchen und keine Artikel von einem bestimmten Hersteller zu kaufen, als Boykottaufruf sittenwidrig sei und den Betreiber der boykottierten Seite in seinen Rechten verletze.
Die Haftung nach den Grundsätzen des Wettbewerbsrechts bestehe unabhängig von den Vorschriften über die Verantwortlichkeit des Teledienstleisters nach dem TDG bzw. dem MDSTV und werde von diesen nicht berührt, insbesondere nicht eingeschränkt.
Die nach § 6 TDG bestehende Pflicht zur Anbieterkennzeichnung stelle eine wettbewerbsneutrale Vorschrift dar; der Wettbewerber könne sich hingegen auf das Fehlen der Anbieterkennzeichnung nur dann berufen, wenn weitere besonderer Umstände hinzutreten.
"Btx-Suchmaschine" OLG Frankfurt; Urteil vom 5. Oktober 1989 - 6 U 91/89 -
Diese Entscheidung stammt noch aus den altvorderen Tagen des Internets. Es geht um Suchmaschinen im Btx, dem bundesdeutschen Alleingang der ehemaligen Bundespost zu "Computernetzen". Aus dem Btx ist später dann t-online hervorgegangen. Die in dieser Entscheidung angesprochenen Rechtsgrundsätze haben aber auch im Internet Gültigkeit.
Nach Ansicht des gerichtes kann die Verwendung eines Wortes in einer Btx-Suchmaschine, mit dem ein großer Teil des Verkehrskreises einen bekannten Dienstleister verbindet, die Rechte des Dienstleisters verletzen.
"Anwalts-Hotline"; LG Hamburg; Urteil v. 31.08.1999; Az.: - 312 O 378/99-
Eine Werbung im Internet für eine telefonische Rechtsberatung unter einer 0190-er-Nummer ist jedenfalls dann unlauter, wenn der Ratsuchende nicht in ausreichendem Maße über die Gefahr der Gebührenüberschreitung informiert wird.
"CANNON" ; EuGH, Urteil vom 29. 09. 1998; Az.: Rs C-39/97 -
Die Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke, insbesondere ihre Bekanntheit ist danach zu beurteilen, ob die Ähnlichkeit zwischen den durch die beiden Marken erfaßten Waren oder Dienstleistungen ausreicht, um eine Verwechslungsgefahr herbeizuführen.
Eine Verwechslungsgefahr kann auch dann bestehen, wenn für das Publikum die betreffenden Waren oder Dienstleistungen an unterschiedlichen Orten hergestellt oder erbracht werden. Dagegen ist das Bestehen einer solchen Gefahr ausgeschlossen, wenn sich nicht ergibt, daß das Publikum glauben könnte, daß die betreffenden Waren oder Erzeugnissen aus demselben Unternehmen oder gegebenenfalls aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen.
"Disclaimer" ; BGH; Urteil vom 30.03.2006; ger. Az.: - I ZR 24/03 -
Bei dem vorliegenden Urteil des BGH handelt es sich zwar um den sehr eng auszulegenden Bereich der Arzneimittelwerbung. Allerdings kann man aus diesem Urteil einen wichtigen Hinweis über die grundsätzliche Möglichkeit eines Kundenausschlusses für einen bestimmten Markt durch einen sog. "Disclaimer" ziehen.
Der Werbende kann das Verbreitungsgebiet der Werbung im Internet durch einen sog. Disclaimer einschränken, in dem er ankündigt, Adressaten in einem bestimmten Land nicht zu beliefern. Um wirksam zu sein, muss ein Disclaimer eindeutig gestaltet und aufgrund seiner Aufmachung als ernst gemeint aufzufassen sein und vom Werbenden auch tatsächlich beachtet werden.
Den Einschränkungen des innerstaatlichen Rechts unterliegen nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 TDG Diensteanbieter, die in einem anderen Staat der EU geschäftsansässig sind, wenn sie im Inland für ein nicht zugelassenes Arzneimittel werben. Auch die Frage des Vertriebsverbots für nicht zugelassene Arzneimittel in Deutschland richtet sich nach inländischem Recht.
Art. 1 Nr. 1 lit. b der Richtlinie 2004/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel (ABl. EG Nr. L 136 v. 30.4.2004, S. 34) hat einen neuen europarechtlich einheitlichen Arzneimittelbegriff für Funktionsarzneimittel eingeführt, der aufgrund richtlinienkonformer Auslegung des § 2 AMG im Inland gilt.
"Domainregistrierung durch Agentur; BGH; Urteil vom 16.12.2004 - I ZR 69/02 -
Wer es bisher noch nicht geglaubt hat, bekommt es nun noch einmal vom BGH gesagt: Agenturen dürfen die Domains ihrer Kunden nicht ohne Grund auf ihren eigenen Namen registrieren, auch wenn es schön wäre, diese dadurch an sich zu binden.
Der Bezeichnung "Literaturhaus e.V." fehlt zwar die originäre Unterscheidungskraft
für einen auf den Gebieten der Förderung der Literatur und des Buchwesens
sowie der bildenden Kunst und der neuen Medien tätigen Verein. Für den
Schutz als Unternehmenskennzeichen nach § 5 Abs. 2 MarkenG und als
Name nach § 12 BGB ist daher Verkehrsgeltung der Bezeichnung erforderlich.
Wer jedoch auf eine Anfrage, einen Internet-Auftritt unter einem bestimmten Domain-Namen zu erstellen, diesen für sich registrieren läßt, kann unter dem
Gesichtspunkt einer gezielten Behinderung eines Mitbewerbers nach § 4 Nr. 10 UWG und eines Verschuldens bei Vertragsverhandlungen zur Unterlassung
der Verwendung der Domain-Namen und zur Einwilligung in die Löschung
der Registrierungen verpflichtet sein.
"Fernseher ab 1,- DM"; OLG Hamburg; Urteil vom 05.07.2001; Az.: 3 U 35/01
Vorab möchten wir festhalten, dass nach unserer Auffasung dieses Urteil auch nach Wegfall des RabattG und der ZugabeVO in gleicher Weise ergehen würde. Die Vorgaben des Gerichtes sind daher auch in Zukunft zu beachten.
Danach erzeuge die Werbeaussage "Fernseher ab 1,- DM" für ein Powershopping-Angebot, bei dem der Endpreis erst durch die Zahl der Bestellungen bestimmt wird, übertriebenen Kaufreiz und sei daher wettbewerbswidrig. Bereits am 16.02.2001 hat das OLG Köln (6 U 181/00) einen vergleichbaren Sachverhalt ebenso entschieden und die Werbung für einen Fernseher ab 1,- DM für unzulässig erklärt.
"Fernseher ab 1,- DM II"; OLG Köln; Urteil vom 16.02.2001 -6 U 181/00-
Auch ein anderes Obergericht hat dem Verbraucher für die Zukunft den Erwerb günstiger Elektrogeräte wie dies z.B. bei Handyverträgen üblich ist, verwehrt.
Das OLG Köln meint, ein Angebot an Verbraucher, einen Fernseher zum Preis von 1,- DM anzubieten, wenn zugleich ein Stromversorgervertrag über 24 Monate abgeschlossen wird, sei wettbewerbswidrig.
"Handtuchklemme"; BGH; Urteil vom 24. März 2005; ger. Az.: - I ZR 131/02 -
Das Urteil ist auch interessant wegen seiner Ausführungen zur wettbewerbswidrigen Behinderung, auf die der BGH kurz hinweist. Vor allem aber wird hier zum neuen UWG § 4 Nr. 9 Stellung genommen. Der BGH grenzt die Voraussetzungen einer verbotenen Herkunftstäuschung und Übernahme von Designelementen wie folgt ein:
Der ergänzende wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz gegen eine vermeidbare Herkunftstäuschung hat nicht nur zur Voraussetzung, daß das nachgeahmte Erzeugnis wettbewerbliche Eigenart besitzt. Erforderlich ist grundsätzlich auch, daß das Erzeugnis bei den maßgeblichen Verkehrskreisen eine gewisse Bekanntheit erreicht hat, da eine Herkunftstäuschung in aller Regel bereits begrifflich nicht möglich ist, wenn dem Verkehr nicht bekannt ist, daß es ein Original gibt.
"Impressum"; BGH; Urteil vom 20.07.2006 -I ZR 228/03-
Auch dieses Urteil überrascht nicht, bleibt es doch am Wortlaut des Gesetzes. Dies wird allerdings findige "Wetbbewerbsraubritter" nicht davon abhalten, erneut Bestandteile einer Pflicht in die Anbieterkennzeichnung hineinzuinterpretieren, die dort eigentlich nicht zu finden sind. Es gilt aber nach wie vor, dass die Angaben (nur) unmittelbar erreichbar sein müssen.
Die Angabe einer Anbieterkennzeichnung bei einem Internetauftritt, die über zwei Links erreichbar ist (hier: die Links "Kontakt" und "Impressum"), kann den Voraussetzungen entsprechen, die an eine leichte Erkennbarkeit und unmittelbare Erreichbarkeit i.S. von § 6 TDG und § 10 Abs. 2 MDStV zu stellen sind.
Um den Anforderungen des § 312c Abs. 1 Satz 1 BGB an eine klare und verständliche Zurverfügungstellung der Informationen i.S. von § 1 Abs. 1 BGB-InfoV im Internet zu genügen, ist es nicht erforderlich, dass die Angaben auf der Startseite bereitgehalten werden oder im Laufe eines Bestellvorgangs zwangsläufig aufgerufen werden müssen.
"Jobstar" LG Berlin Urteil vom 21. Mai 1996 - 16 O 171/96
Zunächst stellt das Gericht noch einmal den sog. "fliegenden Gerichtsstand" von Online Diensten dar. Danach ist der Gerichtsstand eines Online-Dienstes bezogen auf die Wettbewerbswidrigkeit seiner Inhalte überall dort, wo das Angebot abrufbar ist.
Weiter führt das Gericht aus, dass § 1 UWG eine sittenwidrige Ausbeutung fremder Leistung in der Form verbietet, dass Stellenanzeigen einer Tageszeitung übernommen werden und in einen Online-Stellenmarkt als eigene Leistung ausgegeben werden. Die Sittenwidrigkeit kann dabei auch nicht durch eine grafische Umgestaltung entfallen.
"kostenlose Zeitung" BGH; Urteil vom 20. 11. 2003; ger. Az.: - I ZR 151/01 -
Aus den kostenlosen Angeboten im Internet ist zwar ein wenig die Luft raus. Dennoch versuchen Unternehmen immer wieder in den Wettbewerb einzudringen, indem sie bisher kostenpflichtige Dienste umsonst anbieten. Der BGH hat hier nun für den Bereich der Zeitungen geklärt, unter welchen Umständen dies zulässig ist.
Unter dem Gesichtspunkt einer Marktstörung ist der unentgeltliche Vertrieb einer durch Anzeigen finanzierten Tageszeitung auch dann nicht wettbewerbswidrig, wenn er zu Absatzeinbußen der bestehenden Kauf- und Abonnementzeitungen führt. Das verfassungsrechtliche Gebot der Neutralität verbietet es, einer Kauf- und Abonnementzeitung von vornherein einen höheren Schutz vor einer Marktstörung zuzubilligen als einer vollständig durch Anzeigen finanzierten Zeitung.
"deep-links" OLG Celle; Urteil vom 12.05.1999 -Az.: 13 U 38/99-
Das Einstellen einer durch Wettbewerber erstellten Homepage in ein eigenes Homepageverzeichnes kann unlauterer Wettbewerb in Form der unmittelbaren Leistungsübernahme sein.
Die unmittelbare Leistungsübernahme ist insbesondere dann unlauter, wenn der Wettbewerber die Linksammlung mit erheblichen Kosten erstellt hat.
Das Setzen eines Links kann vor allem dann wettbewerbsrechtlich beanstandet werden, wenn der falsche Eindruck entsteht, es handele sich bei den verlinkten Seiten um geschäftliche Kontakte des Betreibers der Homepage.
"last-minute"- OLG München; Urteil v. 26. 02. 1998; Az.:- 29 U 4466/97 -
Der Betreiber eines Internet-Servers, der Dritten die Möglichkeit bietet, über diesen für ihre Leistungen zu werben, kann wegen ihm bekannter wettbewerbswidriger Werbung der Dritten auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.
"lastminute.com/de" LG Hamburg; Urteil vom 30. 06. 2000; ger. Az: -416 O 91/00-
Dieses Urteil bedeutet offenbar Gelegenheit zum Aufatmen für all diejenigen, die durch das Urteil "mitwohnzentrale.de" den Verlust ihrer Domain befürchtet haben.
Das Gericht (allerdings eine andere Kammer und auch noch nicht das OLG) hat entschieden, dass die Verwendung eines Dienstleistungs-Gattungsbegriffes als Domain grundsätzlich keine Behinderung von Wettbewerbern darstellt.
Es sei Aufgabe des Gesetzgebers für den Bereich der Internet-Domain-Registrierung den Markengesetz vergleichbare Regelungen zu schaffen. Mangels gesetzlicher Bestimmungen bestehe für Domains kein grundsätzliches Freihaltebedürfnis.
Lottomonopol; EuGH; Urteil vom 08. 09. 2010; ger. Az.: C-46/08
Dieses Urteil hat sicher viele überrascht, manche hielten es gar für unmöglich. Aber tatsächlich ist der EuGH der Auffassung, das derzeitige Glücksspiel- und Lottomonopol des Staates, zementiert im GlückSpStV, verstoße gegen die Dienstleistungsfreiheit der EU.
Zwar ist es den Mitgliedsstaaten unbenommen, eine Regelung zur Eindämmung des freien Glücksspiels zu treffen, jedoch muss sich diese Regelung allein an dem Ziel der Bekämpfung der Spielsucht und damit einhergehender Kriminalität ausrichten. Die derzeitige Praxis in Deutschland, wo Automatenspiele als gefährlichste Suchtform im Staatsvertrag überhaupt nicht geregelt ist und im Gegenteil sogar noch massiv ausgeweitet wurde, ist nicht geeignet ein solches Ziel zu erreichen.
Der EuGH bezweifelt ausdrücklich, dass das derzeitige Monopol dann überhaupt noch der Suchtbekämpfung dient, vielmehr sei dies zum reinen Instrument der Abschottung verkommen und daher nichtig.
Es bleibt abzuwarten, inwieweit der Gesetzgeber nun versuchen wird, die Gesetze mit den Vorgaben des EuGH in Einklang zu bringen. Jedwede neue Regelung wird aber nur dann den Anforderungen des Art. 49 EG genügen, wenn sie auf objektiven, nicht diskriminierenden und im Voraus bekannten Kriterien beruht, die der Ermessensausübung durch die nationalen Behörden Grenzen setzen, damit diese nicht willkürlich erfolgen kann. Zudem muss jedem, der von einer auf einem solchen Eingriff beruhenden einschränkenden Maßnahme betroffen ist, ein effektiver gerichtlicher Rechtsbehelf offenstehen.
"luckystrike.de" LG Hamburg; Beschluss vom 01.03.2000. Az.: 315 O 219/99
Auch die private Nutzung einer berühmten Marke als Domain verletzt Marken- und Namensrechte eines Dritten, wenn auf den unter der Domain geschalteten Seiten ein Werbebanner eines Providers geschaltet ist, unabhängig davon, ob mit diesem Werbebanner Geld verdient wird oder nicht.
In Zukunft sollten also private Betreiber von Homepage sehr genau überlegen, ob sie einen Banner ihres favorisierten Browsers oder ihrer Lieblings-shopping-Seite in Ihrer Homepage aufstellen. Sie handeln nach Ansicht des Gerichtes immer gewerblich und müssen daher auch auf teure Abmahnungen gefasst sein.
"meta-tags" BGH; Urteil vom 18.05.2006 - I ZR 183/03 -
Lange bestand eine uneinheitliche Rechtsprechung zur Benutzung fremder MArken in den Metatags. Der BGH hat dies nun geklärt. Danach ist die verwendung von Marken Dritter in den Metatags auch dann eine kennzeichenmäßige verwendung und somit unwirksam, wenn der angesprochene Nutzer das Kennzeichen gar nicht wahrnimmt.
Im geschäftlichen Verkehr stellt die Verwendung eines fremden Kennzeichens als verstecktes Suchwort (Metatag) eine kennzeichenmäßige Benutzung dar. Wird das fremde Zeichen dazu eingesetzt, den Nutzer zu einer Internetseite des Verwenders zu führen, weist es - auch wenn es für den Nutzer nicht wahrnehmbar ist - auf das dort werbende Unternehmen und sein Angebot hin.
Eine Verwechslungsgefahr kann sich in diesem Fall - je nach Branchennähe - bereits daraus ergeben, dass sich unter den Treffern ein Hinweis auf eine Internetseite des Verwenders findet, nachdem das fremde Zeichen als Suchwort in eine Suchmaschine eingegeben worden ist.
"meta-tags" LG Hamburg; Beschluss vom 13. September 1999; Az.: 315 O 258/99
Die Verwendung des Firmennamens eines Konkurrenten in den sog. "Meta-Tags", damit Kunden bei der Eingabe des Konkurrenzunternehmens in einer Suchmaschin auf die eigenen Seiten verwiesen werden, ist rechtswidrig.
Unerheblich ist dabei, daß die Meta-Tags zunächst nicht sichtbar sind. Entscheidend ist vielmehr, daß durch die Eingabe der Suchworte i.V. mit den gesetzten Meta-Tags die Website des Beklagten erreicht wird und damit ersichtlich der Rechner des jeweiligen Benutzers die Meta-Tags lesen kann.
"Metatags II"; LG Frankfurt a.M.; Urteil v. 14.12.1999; ger. Az.: 3/11 0 98/99
An dieser Stelle möchten wir ein nach unserer Auffassung ergangenes Fehlurteil aufnehmen.
Das LG ist der Ansicht, dass derjenige, der sich gegenüber dem Markeninhaber verpflichtet, einen markenverletzenden Meta-Tag-Eintrag nicht weiter zu verwenden, sich damit auch verpflichtet, alle Suchmaschinen im Internet auf noch vorhandene Alteinträge zu überprüfen.
Jawohl, das Gericht spricht von "allen Suchmaschinen". Das mag zu der Zeit, als es nur ein Telefonbuch und einige Branchenbücher gab, noch möglich gewesen sein. Doch verkennt das Gericht, dass der Nutzer gar nicht alle Suchmaschinen des Internets finden kann, weil er z.B. fremde Schriftzeichen nicht versteht. Dennoch kann auch in japanischen Suchmaschinen ein Eintrag über die Seite des Verfügungsbeklagten enthalten sein. Es verlangt damit unmögliches, das Urteil dürfte daher in der zweiten Instanz aufgehoben oder zumindest konkretisiert werden.
"Meta-tags" III; LG Düsseldorf; Urteil vom 27.03.2002; ger. Az. - 12 O 48/02 -
Dieses Urteil spiegelt offensichtlich die Wünsche eines Suchmaschinen-Fehlgriff-geplagten Gerichtes wieder.
Von nun an soll das Anlocken mit sachfremden Metatags über Suchmaschinen eine wettbewerbswidrige Belästigung der Internetnutzer sowie täuschende Werbung durch den Seitenbetreiber darstellen.
Die Verwendung von Keywords in Metatags, die in keinem Zusammenhang zu den Inhalten oder Informationen auf der angebotenen Web-Seite stehen, stelle darüber hinaus auch ein übertriebenes, wettbewerbswidriges Anlocken von Kunden der Wettbewerber dar.
Weisen die Suchbegriffe in den Metatags aber einen sachlichen Zusammenhang mit den auf der Internetseite angebotenen Inhalten auf, dürfe die Nutzbarkeit und Vielfalt des Internets nicht durch eine übermäßig enge Auslegung des sachlichen Zusammenhangs von Metatags und Webseiten eingeschränkt werden.
Inwieweit sich dies in der Praxis umsetzen lässt, bleibt abzuwarten.
"Microsoft-Kartell" - US DISTRICT COURT OF COLUMBIA -
Wahrscheinlich einer der bedeutendsten Prozesse des Jahrhunderts gleich zu Anfang des Jahrtausends.
Nach Auffassung auch der Districtgerichtes hat die Firma Microsoft ihre marktbeherrschende Stellung beim Vertrieb einer Internet-Software (Internetexplorer) zum Nachteil anderer Wettbewerber wie Netscape ausgenutzt und dem Konsumenten dadurch erheblichen Schaden zugefügt.
"Mitwohnzentrale"; BGH Urteil vom 17.05.2001; -ger. Az.: I ZR 216/99-
Der BGH hat rechtskräftig entscheiden, dass generische Oberbegriffe sehr wohl als Domains verwendet werden dürfen, wenn nicht gleichzeitig der Eindruck erweckt wird, es handele sich um ein Angebot aller unter den Oberbegriff fallender Dienstleister.
Die Verwendung eines Branchennamens ohne weiteren Zusatz als Domainname war zuvor vom
OLG Hamburg kann die Teilnahme von Mitkonkurrenten im Internet wettbewerbswidrig behindern und eine verbotene Alleinstellungswerbung darstellen.
Andernfalls würde die Dienstleistung dieser Branche in einer durch das MarkG nicht gewollten Weise für den Inhaber der Domain monopolisiert.
Mondpreise; BGH Urteil vom 27.11.2003; ger. Az.: - I ZR 94/01 -
Auch wenn der klagende Verein hier mit seinem Anliegen gescheitert ist, bestätigt der BGH seine Rechtsprechung zu Mondpreisen.
Der Kläger hat es lediglich versäumt, Einzelheiten zur Preisgestaltung vorzutragen und es der Beklagten überlassen, die Richtigkeit der Preisberechnung darzulegen. Eine solche Darlegungs- und Beweiserleisterung ist jedoch nur in den Fällen gegeben, in denen es dem Kläger wegen interner Geschäftsvorgänge auf Seiten des BEklagten nicht möglich ist, Einsicht in die Preisgestaltung zu bekommen. Vorliegend wäre es aber auch dem Kläger möglich gewesen, die Marktverhältnisse, welche keine Interna betreffen zu erforschen und darzulegen.
Für die Behauptung, daß eine Werbung mit einer bestehenden unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers im Hinblick auf die Marktverhältnisse zur Irreführung geeignet ist, trägt der Kläger die volle Darlegungs- und Beweislast.
"netpack" AG Köln, Urteil vom 25. 01. 2000, Az.: 131 C 150/99;
Auch dieses Urteil mag vielen Opfern von "Marken-Grabbern" ein Lichtblick sein. Das AG hatte entschieden, dass nicht jede Verwendung eines Markennamens auf einer Webseite zugleich eine Markenverletzung bedeutet. Dies gilt erst recht, wenn die Marke noch nicht einmal eingetragen sondern erst beantragt ist.
"Preisangabe der Versandkosten" OLG Hamburg Urteil vom 03.02.2005; 5 U 128/04;
Es ist schon erstaunlich, wieso einige Unternehmer immer wieder denken, für sie gelten bestimmte Vorschriften nicht, weil sie im Internet tätig sind. Dabei dürfte wirklich kein Zweifel daran bestehen, dass online wie offline das gleiche Wettbewerbsrecht mit entsprechender Pflicht zur Preisauszeichnung besteht. Dennoch musste hier sogar bis zum OLG entschieden werden:
Bei der Werbung mit Preisen ist auch nach Änderung und Lockerung des UWG die PreisAngVO zu berücksichtigen und zwar auch hinsichtlich der Lieferkosten. Ein am beworbenen Preis angebrachter Link mit der Bezeichnung "mehr Info" auf eine dahinterliegende Webseite, auf der sich der Endpreis inklusive Versandkosten erkennen lässt, entspricht nicht den Vorgaben der PreisAngVO. Dem Wettbewerber steht bei einem Vertoß gegen die PreisAngVO ein Unterlassungsanspruch zu.
"ricardo.de" LG Hamburg, Urteil vom 14.04.1999 – Az. 315 O 144/99-
Online Auktionen sind unter dem Begriff der Versteigerung i.S. des Gerwerberechts zu subsumieren, da die Durchführung einer Versteigerung nicht an ein bestimmtes Kommunikationsmedium gebunden ist.
Sofern die Wirtschaftsbehörde als Überwachungsbehörde die Auskunft erteilt, Versteigerungen im Internet seien nicht erlaubnispflichtig, darf der Anbieter darauf vertrauen und handelt damit nicht sittenwidrig im geschäftlichen Verkehr.
Ob der Anbieter von Online-Auktionen sich auch künftig auf die Auskunft der Wirtschaftsbehörde stützen kann, bedarf der Klärung durch Rechtsprechung oder Gesetzgeber
"spam-e-mail" - LG Berlin; Urteil vom 13. 10. 1998 - 16 O 320/98 -
Unaufgefordertes Versenden von Werbe-e-mails, sog. "kaltes Anwerben" stellt einen unerlaubten Eingriff in den ausgeübten Gewerbebetrieb dar.
Es darf also niemand über Internet Werbe-e-mails an Kunden versenden, wenn nicht bereits zuvor zwischen den Parteien ein geschäftlicher Kontakt bestanden hat.
"Webspace"; LG Bochum Urteil vom 14.10.1999 - 14 O 120/99 -
Klarheit verschafft das OLG Bochum all jenen, die eine Abmahnung von sog. Marken-Grabbern wegen unerlaubten Verwendens von Markenrechten auf ihren Homepages befürchten. Nach Ansicht des Gerichtes verletzt nämlich die Verwendung eines rein beschreibenden, aber dennoch durch Markenrecht geschützten Wortes in Werbetexten keine Rechte des Markeninhabers, wenn die Verwendung nicht markenmäßig ist. Eine Verwendung in üblichen Texten und Werbeaussagen sei dabei keine markenmäßige Verwendung. Dies gilt umso mehr, wenn wegen Vorliegen Angabe an der Schutzfähigkeit der Marke erhebliche Zweifel bestehen.
umgekehrte Versteigerung; BGH; Urteil vom 13.03.2003 - I ZR 212/00 -
Dieses Urteil ist einwenig überraschend, weil es sich gegen die eigene Rechtsprechung des BGH wendet. Andererseits wird der BGH hier nach Wegfall des RabattG der neuen Rechtslage gerecht.
Die Werbung mit einer "umgekehrten Versteigerung" für den Verkauf eines Gebrauchtfahrzeugs verstößt nicht gegen § 1 UWG. Diese Werbemethode führt angesichts der im allgemeinen mit einem Gebrauchtwagenkauf verbundenen beträchtlichen Investition beim verständigen Verbraucher erfahrungsgemäß nicht dazu, daß er von einer Prüfung der Preiswürdigkeit des Angebots absieht und sich wegen des "Spiels" zu einem Kauf verleiten läßt.
"vergleichende Werbung" BGH: Urteil vom 05.02.1998 - Az. I ZR 211/95
Vergleichende Werbung ist grundsätzlich zulässig, sofern nicht die Leistung des Konkurrenten pauschal herabgesetzt wird. Zwar schließt nicht jeder Warenvergleich eine Herabsetzung ein, doch sind die Grenze überschritten, wenn das Konkurrenzangebot im Vergleich mit dem eigenen Angebot als minderwertig herausgestellt wird (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung, nach der vergleichende Werbung grundsätzlich wettbewerbswidrig ist).
Im Rahmen der Generalklausel des § 1 UWG kann der Inhalt einer EG Richtlinie auch dann im Wege der richtlinienkonformen Auslegung berücksichtigt werden, wenn die Umsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist.
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